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Altersbeschränkung
Bei uns gilt das Jugendschutzgesetz.
Daher gelten, solange keine anderen Angaben gemacht werden, grundsätzlich folgende Regelungen für Konzerte, Sport- und sonstige Kulturveranstaltungen:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen selbst in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf keine Konzerte oder Partys.
Ausnahmen sind speziell für Kinder geeignete und entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen. - Zwischen 6 und 14 Jahren ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
- Jugendliche ab 14 Jahren können ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten reguläre Konzerte des Backstages besuchen, wenn die Veranstaltung eindeutig vor 00:00 Uhr beendet ist. Dies ist in der Regel Standard. Nach Konzertende muss das Gelände umgehend verlassen werden.
- Konzerte, die erst nach 00:00 Uhr enden, können nur von Besuchern über 18 Jahren bzw. von Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten besucht werden!
Ausnahmen davon können Veranstaltungen sein, bei denen das Jugendamt andere Altersbeschränkungen oder einschränkende Auflagen verfügt.
Darauf werden wir euch gegebenenfalls auf unserer Homepage bei den entsprechenden Veranstaltungen hinweisen.
PARTYS
Das Mindestalter für Partys liegt bei 16 Jahren. Wer noch nicht volljährig und nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist, muss das Gelände um 00:00 Uhr verlassen. Daher ist bei den meisten Partys der Einlass ab 18 Jahren.
AUFSICHTSÜBERTRAGUNG
Jugendliche über 16 und unter 18 Jahren können ganz legal unsere regulären Veranstaltungen, Konzerte und Partys auch nach 00:00 Uhr besuchen, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Eltern/Erziehungsberechtigte können auch ihre Erziehungsberechtigung auf eine andere volljährige Person übertragen. Dazu müsst ihr hier unser Formular downloaden, vollständig ausfüllen und ALLE darin geforderten Dokumente bei uns an der Türe vorlegen.
U18 Formular
DOWNLOAD HIER
Bitte beachten:
Auf unserem Gelände gilt ein absolutes Alkoholverbot für alle Jugendlichen unter 16 Jahren, sowie ein Verbot von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken für Jugendliche unter 18 Jahren.
Sowohl der Erwerb als auch der Verzehr sind nicht gestattet.
Bei Veranstaltungen wie BESSER TRINKEN UND FEIERN, SUPERRAVE o.Ä. ist generell kein Einlass unter 18 Jahren möglich.